Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobiler Cocktailservice Hömer
Stand: 01.07.2014
1. Geltungsbereich
Für Mobiler Cocktailservice Hömer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Angebote
Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Mobiler Cocktailservice Hömer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Mobiler Cocktailservice Hömer
4. Preise
Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.
5. Stornierung
Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 60 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 59-30 Tage = 20%, 29-10 Tage = 40%, < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes.
6. Zahlung
a) Vor Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des erwarteten Auftragswertes per Überweisung zu Zahlen. Die Höhe Anzahlung kann der Auftragsbestätigung entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. entfallen, dies wird bei der Angebotserstellung abgesprochen.
b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig..
c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Mobile Cocktailservice Hömer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis laut Angebot in Rechnung gestellt.
8. Haftungsausschluss
a) Mobiler Cocktailservice Hömer haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
c) Mobiler Cocktailservice Hömer ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
d) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Mobiler Cocktailservice Hömer keinerlei Haftung.
9. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung oder es kann gegen Mehrpreis ein Zelt gestellt werden.
10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen
Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.
11. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Mobiler Cocktailservice Hömer wird ggf. zusätzlich berechnet.
12. Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet Mobiler Cocktailservice Hömer nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event -Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Wenn der Kunde das nicht möchte muss er dies ausdrücklich fordern.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer Haßfurt.
14. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluß 230V, eine Spülgelegenheit (Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt. Bei Bedarf kann auch eine Spüle gegen Mehrkosten mitgebracht werden.
Zum Kühlen der Getränke werden geeignete Kühlmöglichkeiten benötigt. Normale Kühlschränke sind im Preis inklusive, wird ein Kühlanhänger benötigt ist dies gegen Mehrkosten nach Angebot möglich.